Service  Garantieerklärung

Garantieerklärung

§ 1 VERHÄLTNIS ZU ANDEREN GEWÄHRLEISTUNGSRECHTEN UND ZU NATIONALEM RECHT

1. Durch diese Garantie werden die Rechte des Käufers gegen den Verkäufer  aus dem geschlossenen Kaufvertrag nicht berührt. 

2. Die vorstehenden Garantiebedingungen der Firma ATIKA GmbH & Co. KG gelten soweit sie dem jeweiligen nationalen Recht im Hinblick auf Garantiebestimmungen nicht entgegenstehen.


§ 2 GARANTIELEISTUNG

1. Die Firma ATIKA (ATIKA GmbH & Co. KG, Schinkelstr. 97, 59227 Ahlen) gewährt für mechanische und elektrische Bauteile des Gerätes, nach Maßgabe der hier beschriebenen Bedingungen, eine Garantie von zwei Jahren, gerechnet ab dem Erwerb des Gerätes durch den Käufer (Verbraucher). Treten innerhalb dieser Garantiefrist Mängel auf, die nicht auf einer der in § 4 aufgeführten Ursachen beruhen, so wird die Firma ATIKA nach eigenem Ermessen das Gerät entweder ersetzen oder reparieren.

2. Bei berechtigten Garantieansprüchen wird das Produkt frachtfrei zurückgesandt.

3. Andere als die vorgenannten Garantieleistungen werden nicht gewährt.


§ 3 REPARATURNUMMER

1. Um die Berechtigung zur Garantiereparatur vorab überprüfen zu können, setzt die Garantieleistung voraus, dass der Käufer oder  sein Händler VOR Einsendung des Gerätes die Firma ATIKA telefonisch über den aufgetretenen Mangel informiert. Der Käufer oder sein Händler erhält dabei eine Reparaturnummer.

2. Das Gerät muss sodann zusammen mit der Reparaturnummer im Originalkarton eingesandt werden. Der Firma ATIKA steht es frei, das Gerät beim Käufer oder seinem Händler abholen zu lassen.

3. Unfreie Sendungen werden nicht akzeptiert.


§ 4 GARANTIEBESTIMMUNGEN

1. Garantieleistungen werden nur erbracht, wenn zusammen mit dem Gerät die Kopie der Originalrechnung bzw. der Kassenbeleg, den der Händler ausgestellt hat, vorgelegt wird. Liegt ein Garantiefall vor, wird das Gerät grundsätzlich repariert oder ersetzt.

2. Die Garantie berechtigt nicht zur kostenlosen Inspektion oder Wartung bzw. zur Reparatur des Gerätes, insbesondere wenn die Defekte auf unsachgemäße Benutzung zurückzuführen sind. Ebenfalls nicht vom Garantieanspruch erfasst sind Defekte an Verschleißteilen, die auf normalen Verschleiß zurückzuführen sind: Verschleißteile sind insbesondere Messer, Messerwalzen, Schneidplatten und sonstige Schneideinrichtungen, Sägeblätter, Führungen, Dichtungen, Kupplungen, Laufräder, Spaltkeile, Hydrauliköl, Luft- und Kraftstofffilter, Zündkerzen, Sägeketten und -schwerter, Kettenschutz und ?rad, Kohlebürsten, Fangsäcke und ähnliche Teile.

3. Auf dem Garantiewege nicht behoben werden desweiteren Schäden an dem Gerät, die verursacht worden sind durch:

  • unsachgemäße Benutzung oder Fehlgebrauch des Gerätes für einen anderen als seinen normalen Zweck unter Nichtbeachtung der Bedienungs- und Wartungsanleitungen der Firma ATIKA.
  • Den Anschluss oder den Gebrauch des Gerätes in einer Weise, die den geltenden technischen oder sicherheitstechnischen Anforderungen in dem Land, in dem das Gerät gebraucht wird, nicht entspricht.
  • Schäden durch höhere Gewalt oder andere von der Firma ATIKA nicht zu vertretende Ursachen bedingt sind.

4. Die Garantieberechtigung erlischt, wenn das Gerät durch eine nicht autorisierte Werkstatt oder durch den Kunden selbst repariert bzw. geöffnet wurde.

5. Sollte bei Überprüfung des Gerätes durch die Firma ATIKA festgestellt werden, dass der vorliegende Schaden nicht zur Geltendmachung von Garantieansprüchen berechtigt, sind die Kosten der Überprüfungsleistung durch die Firma ATIKA vom Kunden zu tragen.

6. Geräte ohne Garantieberechtigung werden nur nach vorheriger Überweisung (Vorkasse) entsprechend des von der Firma ATIKA erstellten Kostenvoranschlags zzgl. Fracht und Verpackung repariert


§ 5 ÜBERTRAGUNG DER GARANTIE

Die Garantie wird ausschließlich für den ursprünglichen Käufer des Händlers geleistet, der die Geräte bei der Firma ATIKA bezogen hat, und ist nicht übertragbar. Außer der Firma ATIKA ist kein Dritter (Händler) berechtigt, Garantieversprechen für die Firma ATIKA abzugeben.


§ 6 SCHADENERSATZANSPRÜCHE

Wegen Schlechtleistung der Garantie stehen dem Käufer keine Schadenersatzansprüche zu, insbesondere auch nicht wegen Folgeschäden. Die Haftung der Firma ATIKA beschränkt sich in allen Fällen auf den Warenwert des Gerätes.

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